Einzelteilfertigung + Serienteilfertigung
CNC - Drehen / Fräsen + Konventionell Drehen + Sägen + Bohren + Entgraten

AGB


 

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  

Gewährleistung
Wir gewähren nach VOB vier Jahre auf die gelieferte Ware.

  

Haftung
Ist die Ware mangelhaft, erfolgt unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder Nachbesserung. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.

  

Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis gilt für die im Angebot angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionen.

Die Kosten für erforderliche Zusatzarbeiten, die nicht schriftlich im Vertrag festgelegt sind, gehen zu lasten des Auftraggebers.

  

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Parteien das Amtsgericht Paderborn.

 

Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk.
Die Firma Ullmann ist zu Teillieferungen berechtigt.
 

Versicherung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die zu liefernde Ware das Lager des Verkäufers verlässt.

Wenn gewünscht, kann der Kunde eine Transportversicherung für die Ware abschließen.


Dies ist bei Auftragsbestätigung mitzuteilen.

 

Transport/ Verpackung
Transport und Verpackungskosten gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

  

Liefertermin
Liefertermine sind unverbindlich.

Betriebsstörungen, Streiks, Höhere Gewalt entbinden uns von der Einhaltung fester Lieferverbindlichkeiten und wir übernehmen keine Verantwortung für eventuell verspätete Lieferung bzw. daraus entstandenen Schäden.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  

Allgemein
Für die Ausführung unseres Auftrages und evtl. Auftragsnachträge gelten die folgenden Bestimmungen, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

In Angeboten, Bestätigungen oder sonstigen Erklärungen des Lieferanten festgelegte Verkaufs- oder Lieferbedingungen sind für uns auch ohne unseren Widerspruch und trotz einer Erklärung des Lieferanten, fremde Bedingungen nur durch seine Zustimmung Anerkennen zu wollen, Unverbindlich, soweit sie nicht von uns schriftlich Anerkannt werden.

Falls der Lieferant einzelne der nachfolgenden Bedingungen nicht anerkennen will, muss er ausdrücklich schriftlich Widersprechen.

Annahme der Bestellung und Ausführung gelten als Anerkennung unserer Bedingungen.

  

Projektausarbeitung
Die Ausarbeitung von Projekten bzw. Angeboten durch den Lieferanten ist für uns unverbindlich und kostenlos.

  

Verkaufs- und Lieferbedingungen
Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bedingungen ganz oder Teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

  

Zahlung 14 Tage abzüglich 2 % Skonto, 30 Tage Netto
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen
aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  

Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien
Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen, hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.


Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, Hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.



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